Der Zeuge BA.________ liess das Gericht verstehen, dass es manchmal einiges braucht, bis Betroffene an seriöse Schuldensanierungsfachstelle gelangen. Zwar muss von den Mehrfach-Geschädigten gesagt werden, dass diese nicht jede mögliche Sorgfalt angewandt haben, dennoch haben sie sich nicht leichtsinnig im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verhalten, haben sie doch immerhin jedes Mal vor der Geldzahlung auf einen direkten mündlichen Kontakt mit der entsprechenden Firma und einem schriftlichen Vertrag bestanden. Mehr von ihnen zu verlangen hiesse, ihnen ungerechtfertigt den strafrechtlichen Schutz zu versagen.