Unter dem Stichwort Opfermitverantwortung ist für alle Geschädigten zu prüfen, ob die Kunden leichtsinnig gehandelt haben. Dies ist nach Ansicht des Gerichts klar zu verneinen. Berücksichtigt man nämlich die bei allen Kunden vorliegende sehr bedrängte finanzielle Situation und bei den meisten den schlechten Bildungsgrad und die vielerorts fehlenden Deutschkenntnisse, so kann man von ihnen nicht mehr verlangen, als das, was sie effektiv gemacht haben. Nämlich mit der entsprechenden Firma telefonisch Kontakt aufzunehmen, sich über die Voraussetzungen zu erkundigen und schriftliche Verträge zu erwarten.