Bei den anderen Firmen hätten die Kunden zwar feststellen können, dass diese im Handelsregister nicht eingetragen waren. Dazu ist jedoch festzuhalten, dass sich der Beschuldigte bewusst eine Kundengruppe aussuchte, von der er mit hoher Sicherheit davon ausgehen konnte, dass diese gar nicht wusste, was ein Handelsregister ist und nie auf die Idee kommen würde, zu überprüfen, ob eine Firma dort eingetragen war. 34 Zusammenfassend kommt das Gericht daher zum Schluss, dass der Beschuldigte ein ganzes Lügengebäude errichtete.