Offensichtlich gegeben ist die Täuschung der Kunden der fünf Firmen. Der Beschuldigte spiegelte ihnen mittels Dokumenten und mündlichen Angaben (grösstenteils durch Mittäter, aber gemäss seinem Willen) vor, er sei in der Lage, ihnen bei der Schuldensanierung behilflich zu sein bzw. ihnen einen Kredit zu vermitteln, was er ganz offenkundig nicht war, es kann dazu auf das Beweisergebnis verwiesen werden. Das Gericht erachtet aus folgenden Überlegungen auch die Arglist dieser Täuschung als gegeben: