12 04 010 Z. 338; 12 04 053 Z. 187; 12 05 003 Z. 52 f.) erscheinen indes als zu tief angesetzt. Nimmt man 30 % von CHF 35‘000.00 (Deliktsbetrag) würde dies allein bei der N.________(Unternehmung) einen Betrag von CHF 10‘500.00 ausmachen. Der Betrag liegt irgendwo dazwischen. Eine genaue Bezifferung ist nicht möglich.