«R.________») telefonisch Auskunft über die Kreditvergabe gegeben, bei ihnen den Entschluss erweckt oder bestärkt, einen Kredit zu beantragen und sie hat auch Reklamationsgespräche geführt. Der Beschuldigten musste auch klar gewesen sein, dass H.________ resp. «P.________» bei der M.________(Unternehmung) als «Herr Z.________» und bei der N.________(Unternehmung) als «Herr AA.________» aufgetreten ist, wobei sie selber ja auch «Frau O.________» und dann «Frau R.________» geheissen hat. Diverse Geschädigte der M.________(Unternehmung) haben ausgesagt, dass «Frau O.________» den Namen ihres Chefs, «Herr Z.________», erwähnt habe (pag. 13 11 015; 13 11 079; 13 11 115).