21 731 Z. 6). Insbesondere auch angesichts dessen ist nicht verständlich, weshalb sie nur Andeutungen machte und nicht erklärte, was sie mit «nicht bekommen haben» meinte. H.________ hat im Übrigen bereits kurze Zeit nach dem Rauswurf aus dem gemeinsamen Haus eine neue Lebenspartnerin gefunden, mit welcher er zusammenzog (vgl. pag. 12 01 091 Z. 164 f.; vgl. auch pag. 12 04 022 Z. 167 ff.). Es ist daher anzunehmen, dass er keine schwierige Zeit nach dem Rauswurf durchgemacht hat. Ein Motiv für eine Falschaussage von H.________ ist nach dem Gesagten nicht auszumachen.