28 M.________(Unternehmung), welche mit «Frau O.________» mehrmals telefoniert haben wollen (vgl. E. II/10.3 hiervor). Weiter machte die Beschuldigte betreffend des Lohns, welchen sie von H.________ erhalten haben will, widersprüchliche Aussagen. Die Beschuldigte hat zunächst auf Vorhalt ausgesagt, dass es «erstunken und erlogen» sei, dass H.________ ihr 30 % seines Anteils habe abgeben wollen. Insgesamt habe sie von H.________ 480 € erhalten. Er habe ihr das gegeben, weil sie eine bestimmte Anzahl Adressen aufgenommen habe (pag. 12 04 004 Z. 120 ff.)