27 Strafverfahren hineingezogen würde. Andererseits dürfte sie auch schon wegen ihrer familiären Situation nicht zugeben können, dass sie auch nach dem Rauswurf von H.________ durch ihren Mann noch wochenlang für diesen gearbeitet habe. Aus all diesen Gründen erscheinen die Aussagen des Beschuldigten H.________ als glaubhafter als diejenigen von A.________ und es ist damit auf dessen Aussagen abzustellen.»