Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die die Aussagen von A.________ weniger überzeugend als diejenigen von H.________. In den Antworten bezüglich ihrer Tätigkeit für H.________ ist deutlich erkennbar, dass sie ihre Rolle immer kleiner zu machen versuchte, je länger das Strafverfahren dauerte. Die entscheidende Frage, welche sich beweiswürdigend stellt, ist diejenige, warum H.________ die Beschuldigte A.________ zu Unrecht belasten sollte. Dafür konnte das Gericht sowohl anhand der Akten der Voruntersuchung als auch während des Hauptverfahrens kein Motiv finden.