Daraus kann aber noch nicht abgeleitet werden, dass sie von vornherein auf ein deliktisches Vorgehen schliessen musste. Die Beschuldigte wusste ja, dass es um Kreditvermittlung ging und es erscheint logisch, dass Personen, die Geld benötigen, um einen solchen Kredit nachsuchen. In der Hauptverhandlung konnte sich das Gericht von beiden Beschuldigten und ihrem Aussageverhalten ein persönliches Bild machen. Zum Beschuldigten H.________ ist festzuhalten, dass er zwar als mehrfach vorbestrafter Betrüger nicht grundsätzlich als glaubwürdig bezeichnet werden kann.