26 nanziellen Angelegenheiten hatten und in prekärer finanzieller Lage waren. Anlässlich der Hauptverhandlung wurde die Beschuldigte gefragt, ob sie sich Gedanken darüber gemacht habe, wer angerufen habe, was sie damit beantwortete, dass sie sich dies eigentlich nicht gemacht habe. Auf Frage, was sie sich über die Finanzlage der Anrufer gedacht habe, sagte A.________, sie habe sich überhaupt keine Fragen gestellt. Sie habe ja wirklich nur Herrn H.________ einen Gefallen tun wollen, während der Zeit, in der die andere Frau nicht habe arbeiten können (WSG pag. 21 096 f.).