25 ben für die Höhe der Zinsen bzw. die Kosten für den Kredit gehabt, die sie den Kunden als Beispiel habe nennen können. Anlässlich der Konfrontationseinvernahme schwächte sie diese Aussagen wieder ab und führte aus, sie habe die „Eingangsgespräche“ geführt, d.h. Daten aufgenommen und diese dann weitergegeben. In der letzten Einvernahme schwächte sie die Aussagen noch weiter ab, indem sie sagte „ich habe die Personalien aufgenommen und das wars“. Dieses inkonstante Aussageverhalten in einem sehr wesentlichen Punkt spricht gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen von A.__