«Frau R.________» war über ein Jahr, bei manchen Geschädigten sogar fast zwei Jahre, her. Es ist daher durchaus verständlich, dass sich die Geschädigten nicht mehr zweifellos an die Stimme erinnern konnten. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Beschuldigte den Text für die Stimmprobe sehr unsicher und zurückhaltend vorgelesen hat. Es ist anzunehmen, dass die Beschuldigte die Telefongespräche für die Scheinunternehmungen viel bestimmter geführt hat, was es für die Geschädigten noch schwieriger machte, die Stimme zu erkennen.