_» telefoniert haben. Allerdings gab er an, er «glaube», es sei eine «Frau R.________» gewesen (pag. 10 27 007). Die vorstehend wiedergegebenen Aussagen der Geschädigten zeigen, dass diese mit einer «Frau O.________» resp. «Frau R.________» gesprochen haben, welche ihnen das Prozedere und die Bedingungen erklärt hat, Überzeugungsarbeit für den Abschluss eines Kreditantrags geleistet hat und auch Telefonate verunsicherter Kunden entgegengenommen hat. Diese Tätigkeiten decken sich mit den Angaben von H.________ hinsichtlich des Aufgabenbereichs der Beschuldigten.