22 über Fr. 30‘000,00» vom 2. Juli 2009 befindet sich in den Akten und ist ebenfalls von «Frau O.________» unterzeichnet (pag. 09 24 015). AN.________ sprach davon, dass seine Kontaktperson zuerst «Herr Z.________» gewesen sei und ihm, als der Kredit trotz Bezahlung der Hälfte der Bearbeitungsgebühr (CHF 500.00) nicht gekommen sei, bei einem nächsten Gespräch «Frau O.________» erklärt habe, er müsse nochmals CHF 1‘000.00 zahlen und eine Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde schicken (pag. 09 46 010;