Später habe «Herr H.________» angerufen und ihr gesagt, er könne ihr den Kredit in der Höhe von CHF 20‘000.00 nach Absprache mit «Frau O.________» problemlos auszahlen (pag. 09 10 014). Auch AK.________ erwähnte ein Gespräch mit einer Dame, die ihm versichert habe, sie werde darum besorgt sein, ein Kreditinstitut zu finden, das seinen Wünschen entspreche. Die Frau habe ihm gesagt, dass die Firma M.________(Unternehmung) nicht nur mit Schweizer Banken zusammenarbeite, sondern generell mit europäischen. Dort gelte das schweizerische Gesetz, das eine Kreditvergabe verbiete, wenn sie zur Überschuldung führe, nicht (pag. 09 11 009).