an der Wahrheit orientiert hat. Diverse Geschädigte der M.________(Unternehmung) und der N.________(Unternehmung) haben übereinstimmend mit den Ausführungen von H.________ ausgesagt, dass sie – teilweise mehrmals – mit «Frau O.________» resp. «Frau R.________» telefoniert hätten. Gemäss ihren Angaben hat «Frau O.________» resp. «Frau R.________» nicht nur die Personalien entgegengenommen – wie es von der Beschuldigten geltend gemacht wird –, sondern sie beschrieben die Tätigkeiten von «Frau O.________» resp. «Frau R.________» viel umfassender: Betreffend die M.________(Unternehmung) führte etwa die Geschädigte AJ.