21 10.3 Verknüpfung / übrige Beweismittel Die Aussagen von H.________ sind nicht nur isoliert betrachtet glaubhaft, seine Ausführungen finden auch in den Aussagen der geschädigten Personen Verknüpfungen. Abgesehen von den Abstreitungen der Beschuldigten stehen die Aussagen von H.________ mit keinem der erhobenen Beweismittel im Widerspruch. Die weiteren Beweismittel stehen vielmehr im Einklang mit den Schilderungen von H.________ und bekräftigen das aussageanalytische Resultat, dass sich H.________ an der Wahrheit orientiert hat.