H.________ gab auch eine nachvollziehbare Begründung an, warum er A.________ angestellt habe und damit aus seiner Optik wieder eine Mitwisserin hatte, nämlich dass er nicht selbst habe die Telefone bedienen wollen, weil ihn die Kunden hätten wiedererkennen können. Ebenso nachvollziehbar gab er an, warum er Frau A.________ nicht auch noch bei der Y.________(Unternehmung) habe „mitmachen“ lassen, nämlich weil er nicht noch mehr Geld habe ausgeben wollen, er habe alles Geld für sich gewollt, was angesichts der immer schlechteren Umsätze der einzelnen fiktiven Unternehmen eine durchaus überzeugende Erklärung darstellt. Konstant schilderte der Beschuldigte H._____