Denkbar ist aber auch, dass er effektiv nur Andeutungen machte und einfach davon ausgegangen war, A.________ habe diese schon verstanden und ihm dann bei der Einvernahme durch den Staatsanwalt bewusst wurde, dass er gar nicht so sicher sein konnte, was bei ihr „angekommen“ war. H.________ gab auch eine nachvollziehbare Begründung an, warum er A.________ angestellt habe und damit aus seiner Optik wieder eine Mitwisserin hatte, nämlich dass er nicht selbst habe die Telefone bedienen wollen, weil ihn die Kunden hätten wiedererkennen können.