Er wisse aber, dass er seine Vergangenheit später an einem Abend unter leichtem Alkoholeinfluss erläutert habe. Sie habe dann im Internet nachgeschaut und seinen sogenannten „schönen Eintrag“ gefunden. Er habe ihr zu einem gewissen Zeitpunkt, den er heute nicht mehr genau nachvollziehen könne, gesagt, dass er sie brauchen würde. Er sei zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sie Bescheid wisse, wisse es aber nicht mehr mit hundertprozentiger Sicherheit. Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin sagte H.________ weiter, dass A.________ seinen Eintrag gesehen habe, noch bevor sie für ihn zu arbeiten begonnen habe.