_ habe den Dialekt gewechselt, bei der M.________(Unternehmung) ihren eigenen Basler Dialekt gesprochen und bei der zweiten EV Hochdeutsch oder Züridüütsch. Diese Aussage kann aufgrund der unterschiedlichen Aussagen der Geschädigten darüber, was R.________ für einen Dialekt gesprochen habe, nicht verifiziert werden.