bei der M.________(Unternehmung) alle Kundentelefone als O.________ führte; nicht zwingend folgt daraus aber, dass sie auch bei der N.________(Unternehmung) die Telefone bediente. Da H.________ auch aussagte, er habe bei der N.________(Unternehmung) die „Masche“ wechseln müssen, weil die beiden Firmen so nahe aufeinander gekommen seien, wäre durchaus denkbar, dass er auch die Frauenstimme wechselte, um Wiedererkennungen zu vermeiden. In der Konfrontations-Einvernahme sagte er dazu, Frau A.________ habe den Dialekt gewechselt, bei der M.________(Unternehmung) ihren eigenen Basler Dialekt gesprochen und bei der zweiten EV Hochdeutsch oder Züridüütsch.