_ auftreten lassen, so hätte er nicht nur riskiert, dass die Kunden die unterschiedlichen Stimmen erkannt hätten und damit jede Glaubhaftigkeit verloren gegangen wäre, sondern er hätte auch riskiert, dass die verschiedenen Frauen den Kunden widersprüchliche Auskünfte gegeben oder auf Nachfragen nicht gewusst hätten, was die andere Frau gesagt hatte. Das Gericht erachtet deshalb die Aussage, es habe sich um nur je eine Frau gehandelt, die als O.________ oder R.________ aufgetreten sei, als glaubhaft. Daraus folgt, dass A.________ bei der M.________(Unternehmung) alle Kundentelefone als O.___