bzw. R.________ genannt habe, ist schon aufgrund logischer Überlegungen einleuchtend: Die meisten Kunden telefonierten mehrmals mit der angeblich kreditgebenden Firma. Hätte der Beschuldigte mehrere Frauen als O.________ oder R.________ auftreten lassen, so hätte er nicht nur riskiert, dass die Kunden die unterschiedlichen Stimmen erkannt hätten und damit jede Glaubhaftigkeit verloren gegangen wäre, sondern er hätte auch riskiert, dass die verschiedenen Frauen den Kunden widersprüchliche Auskünfte gegeben oder auf Nachfragen nicht gewusst hätten, was die andere Frau gesagt hatte.