Sie wollte dies jedoch nicht näher erklären, sondern verwies darauf, dass das „privat“ sei. H.________ sagte dagegen in der Konfrontationseinvernahme, wenn er etwas hätte vertuschen wollen, dann hätte er irgendeinen Frauennamen in irgendeinem Ort genannt und hätte sich damit die ganze Konfrontation sparen können. Konstant durch alle Einvernahmen hindurch blieb H.________ dabei, dass die Beschuldigte A.________ bei der M.________(Unternehmung) als „O.________“ und bei der N.________(Unternehmung) als „R.________“ aufgetreten sei, d.h. dass sie bei beiden Firmen für ihn gearbeitet habe, dies auch, als die Beschuldigte A.______