15 «Frau O.________» gegeben haben müsse. Es sei nicht verwunderlich, dass die N.________(Unternehmung) der Beschuldigten nichts sage, da sie spätestens anfangs Juni 2009 mit dem Telefonieren aufgehört habe und die N.________(Unternehmung) zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktiv gewesen sei. Es sei davon auszugehen, dass die Strafverfolgungsbehörden ohne den Hinweis von H.________ eine andere Frau ausfindig gemacht hätten. Aufgrund des guten Kontakts von H.________ zu seiner Exfrau BH.