aus dem gemeinsamen Haus habe der Telefondienst der Beschuldigten demnach aufgehört. Ab diesem Zeitpunkt müsse eine andere Person die Rolle von «Frau O.________» übernommen haben. Diverse Geschädigte hätten ausgesagt, dass sie mit einer Frau telefoniert hätten, welche hochdeutsch gesprochen habe. Diese Aussagen liessen keine Zweifel daran, dass es mindestens noch eine weitere