für die Unternehmung M.________(Unternehmung) Telefonate geführt zu haben. Sie habe bis zur Einleitung des Strafverfahrens aber nicht gewusst, dass H.________ illegale Geschäfte betreibe. Der Ehemann der Beschuldigten habe H.________ Ende Mai/Anfangs Juni 2009 aus dem gemeinsamen Haus hinausgeworfen. Danach habe die Beschuldigte mit H.________ – abgesehen von ein paar Telefongesprächen, weil sie mit ihm Mitleid gehabt habe – keinen Kontakt mehr gehabt. Spätestens mit dem Auszug von H.________ aus dem gemeinsamen Haus habe der Telefondienst der Beschuldigten demnach aufgehört.