13 Zusammenfassend erachte es das Gericht daher als erstellt, dass von den 31 als geschädigt angeklagten Personen alle in der genannten Art und Weise getäuscht wurden. In einem Fall ist jedoch die Zahlung nie auf dem Konto der N.________(Unternehmung) gutgeschrieben worden. Die gesamte Schädigung beträgt somit CHF 35'125.00 (die angeklagte Summe abzüglich die CHF 520.00 von Frau AF.________). Im Übrigen ist auch an dieser Stelle auf Anhang I zum Urteilsdispositiv zu verweisen.»