Aus den Bankunterlagen geht hervor, dass ihre Zahlung gar nie auf das Konto der N.________(Unternehmung) einging, sondern wieder auf das Konto von Frau AF.________ zurückfloss, d.h. hier liegt höchstens ein vollendeter Versuch vor und die Deliktssumme reduziert sich um CHF 520.00.