Im Ergebnis erachtet das Gericht es daher als erstellt, dass alle sich im Zusammenhang mit der M.________(Unternehmung) im Anhang zur Anklageschrift befindlichen Personen durch den Beschuldigten getäuscht wurden. Wie erwähnt stimmen auch alle von der Staatsanwaltschaft genannten Zahlen mit den entsprechenden Unterlagen überein, d.h. es handelt sich um total 75 Geschädigte im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 116'106.00. Es wird überdies auf den Anhang I zum Urteilsdispositiv verwiesen. 7.3.3 Die einzelnen Geschädigten der N.________(Unternehmung)