7.3.2 Die einzelnen Geschädigten der M.________(Unternehmung) Wie bei den durch die Handlungen mit der W.________(Unternehmung) Geschädigten, hat das Gericht auch betreffend der durch die M.________(Unternehmung) Geschädigten für jeden Einzelnen auf dem Anhang zur Anklageschrift überprüft, ob die allgemeinen Täuschungselemente gegeben sind und ob die genannte Deliktssumme stimmt. Es konnten diesbezüglich keine Abweichungen zur Anklageschrift ausgemacht werden. Im Ergebnis erachtet das Gericht es daher als erstellt, dass alle sich im Zusammenhang mit der M.________(Unternehmung) im Anhang zur Anklageschrift befindlichen Personen durch den Beschuldigten getäuscht wurden.