Zusammenfassend erachtet es das Wirtschaftsstrafgericht als erstellt, dass der Beschuldigte mittels einer professionellen Infrastruktur (professionelle Dokumente, Büroservice, Bankkonti in der Schweiz bei renommierten Banken, Mitarbeiterin) den Kunden der beiden Firmen M.________(Unternehmung) und N.________(Unternehmung) vom Anfang seiner Geschäftstätigkeit an vortäuschte, er sei in der Lage, ihnen auch bei schlechter Bonität Kredite zu verschaffen, um ihre Finanzprobleme zu lösen. Er nahm von den Kunden Vorleistungen in Anspruch, die er für seinen Lebensunterhalt verwendete und hatte nie die Absicht, für diese Vorleistung eine Gegenleistung zu erbringen. 7.3.2