hatte er dadurch auch mehr Zeit, sich dem administrativen Belangen zu widmen und musste nicht stets selbst am Telefon auftreten, da er riskierte, von einigen Kunden wiedererkannt zu werden. Zusammenfassend erachtet es das Wirtschaftsstrafgericht als erstellt, dass der Beschuldigte mittels einer professionellen Infrastruktur (professionelle Dokumente, Büroservice, Bankkonti in der Schweiz bei renommierten Banken, Mitarbeiterin) den Kunden der beiden Firmen M.________(Unternehmung) und N.________(Unternehmung) vom Anfang seiner Geschäftstätigkeit an vortäuschte, er sei in der Lage, ihnen auch bei schlechter Bonität Kredite zu verschaffen, um ihre Finanzprobleme zu lösen.