_ ist einzig wesentlich festzuhalten, dass er sich bei beiden Firmen (dies geht aus den Aussagen der Geschädigten hervor) mindestens einer Frau bediente, die unter falschem Namen Kundentelefone entgegennahm. Abgesehen davon, dass er den Kunden damit eine grössere Unternehmung (d.h. Sekretariat durch den Büroservice in der Schweiz, professionelle Mitarbeiterin durch „O.________“ bzw. „R.________“ und Geschäftsführer, „gespielt“ von H.________) vorspiegelte, hatte er dadurch auch mehr Zeit, sich dem administrativen Belangen zu widmen und musste nicht stets selbst am Telefon auftreten, da er riskierte, von einigen Kunden wiedererkannt zu werden.