Daraus kann nichts anderes geschlossen werden, als dass er bereits in der Schlussphase der Delinquenz mit der W.________(Unternehmung) beabsichtigte, mit einer weiteren Firma genau gleich weiterzumachen. Er eröffnete Bankkonten unter diesen Namen (vgl. unten bei der Urkundenfälschung Ziff. III.C.8) und bediente sich zweier verschiedener Büroservices in der Schweiz (der AD.________(Telefondienst) und der AE.________(Telefondienst), vgl. dazu auch unten bei der Urkundenfälschung Ziff. III.C.8), welche nicht nur die ersten Telefonanrufe der Kunden entgegennahmen und weiterleiteten bzw. für Rückruf sorgte, sondern auch als Postadresse in der Schweiz dienten.