Er selbst hielt sich dabei die ganze Zeit in L.________(Land) auf. Da er genau wusste, dass er in der Schweiz unter seinem Namen nicht auftreten konnte, bediente er sich der Falschnamen Z.________ und AA.________. H.________ ist auch geständig, die Pässe der echten Herren Z.________ und AA.________, welche W.________(Unternehmung)-Kunden gewesen waren, von Anfang an in der Absicht behalten zu haben, diese für spätere illegale Geschäfte zu verwenden. Daraus kann nichts anderes geschlossen werden, als dass er bereits in der Schlussphase der Delinquenz mit der W.________(Unternehmung) beabsichtigte, mit einer weiteren Firma genau gleich weiterzumachen.