Dieser enthielt mehrere kleingedruckte Paragraphen, die auf den ersten Blick sehr professionell wirken (z.B. enthielten sie einen Verweis auf das Bankgeheimnis) und denen noch zwei Seiten mit „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ angehängt waren (pag. 10 02 005 ff.) Von den 31 in der Anklageschrift als geschädigt betrachteten Personen ist bei 17 Personen ein solcher Vertrag in den Akten vorhanden.