lich die notwendigen Schritte zur „zügigen Auszahlung“ des Darlehens eingeleitet. Der beigelegte Kreditvertrag sei nur 15 Tage gültig und die Prämie sei in dieser Frist zu leisten. Wem das nicht möglich sei, der solle unverzüglich anrufen (pag. 10 02 003 f.). Dem Schreiben war ein „Kreditvertrag mit Restschuldversicherung“ beigelegt. Dieser enthielt mehrere kleingedruckte Paragraphen, die auf den ersten Blick sehr professionell wirken (z.B. enthielten sie einen Verweis auf das Bankgeheimnis) und denen noch zwei Seiten mit „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ angehängt waren (pag.