9 dass er die Anklageschrift vollständig akzeptiere (pag. 21 020 Z. 13). Dementsprechend wurde H.________ wegen gewerbsmässigem Betrug, teilweise gemeinsam begangen mit I.________ und J.________ sowie der Beschuldigten, schuldig erklärt (pag. 21 174; Ziff. II/1 des erstinstanzlichen Urteils). Dem vorinstanzlichen Motiv lässt sich bezüglich der Vorgehensweise von H.________ mit den Unternehmungen M.________(Unternehmung) und N.________(Unternehmung) Folgendes entnehmen (pag. 21 388 ff.; S. 42 ff. der Urteilsbegründung): «5.1.1 M.________(Unternehmung)