Mit den eingenommenen Geldern finanzierte H.________ seine weiteren Handlungen im Rahmen des gewerbsmässigen Betruges, seinen Lebensunterhalt und es wurde teilweise auch der Lebensunterhalt von I.________, J.________ und A.________ finanziert. In mindesten 66 Fällen (50 Personen und CHF 38‘880.00 Deliktsbetrag bei W.________(Unternehmung) und 16 Personen und CHF 9‘712.50 Deliktsbetrag bei Y.________(Unternehmung)) wurden die Kunden zwar getäuscht, aber es erfolgte keine Einzahlung.