Die Interessenten bzw. Kunden leisteten die entsprechenden Zahlungen, weil sie auf Grund der Angaben der Beschuldigten davon ausgingen, tatsächlich einen Kredit zu erhalten respektive dass tatsächlich eine Schuldensanierung durchgeführt werde. Weil die jeweiligen (Schein-)Unternehmen keine der zugesicherten bzw. vertraglich vereinbarten Gegenleistungen erbrachten und auch nicht erbringen konnten, sowie der Anspruch auf Rückzahlung erheblich gefährdet war respektive aufgrund des laufenden Verbrauchs der Gelder keine Aussicht auf Rückzahlung bestand, schädigte H.________ diese Personen an deren Vermögen. Mit den eingenommenen Geldern finanzierte H.______