Sie teilte den Interessenten in der Regel anlässlich eines ersten Telefongesprächs mit, wie die Kreditvergabe abläuft und dass vorgängig eine Gebühr oder eine Versicherungsprämie geleistet werden müsste. In einem zweiten Telefongespräch teilte A.________ den Interessenten die Zusage des Kredits mit. A.________ unterzeichnete und verschickte teilweise auch die professionell und seriös erscheinenden Unterlagen und Schreiben der jeweiligen Scheinfirma und schloss so mit den Interessenten/Kunden Verträge ab.