Vorliegend lautet die Anklage gegen die Beschuldigte auf gewerbsmässigen Betrug, ev. Gehilfenschaft dazu, gemeinsam begangen mit H.________ in der Zeit von ca. Mai 2009 bis ca. November 2009 z.N. von mindestens 101 Personen im Deliktsbetrag von mindestens CHF 151‘751.00 (pag. 19 017 f.). Der Beschuldigten wurden Tathandlungen im Rahmen der Scheinunternehmung M.________(Unternehmung) (Zeitraum: ca. Mai 2009 bis ca. Ende August 2009) und der Scheinunternehmung N.________(Unternehmung) (Zeitraum: ca. September 2009 bis ca. Ende Oktober 2009) vorgeworfen. Es handelt sich mithin vorliegend um tatmehrheitlich angeklagte Delikte.