Die Arbeitsbestätigung wurde in der Folge nicht eingereicht. Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich beweisergänzend ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisteraufzug eingeholt und der Beschuldigten zur Kenntnis gebracht (pag. 21 721 ff.; 21 725; 21726).