3. Beweisanträge der Beschuldigten und Beweisergänzungen Die Verteidigerin stellte mit Berufungserklärung vom 19. Juli 2013 den Antrag, es sei die Arbeitsbestätigung des ehemaligen Arbeitgebers der Beschuldigten in L.________(Land) zu den Akten zu erkennen (pag. 21 536). Mit Verfügung vom 2. September 2014 wurde die Verteidigerin angefragt, ob sie an ihrem Beweisantrag festhalte. Sollte dies der Fall sein, habe sie das entsprechende Dokument einzureichen (pag. 21 577 f.). Die Arbeitsbestätigung wurde in der Folge nicht eingereicht.