Mit Verfügung vom 19. April 2016 wurde die Berufungsverhandlung vom 2. Mai 2016 aufgrund bisher nicht möglicher Kontaktaufnahme der Verteidigung mit der Beschuldigten abgesetzt (pag. 21 682 f.). Am 15. Juni 2016 wurde nach erfolgter Kontaktaufnahme zur Berufungsverhandlung vorgeladen (pag. 21 699 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer des Obergerichts Bern fand am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit der Beschuldigten und ihrer Verteidigerin statt (pag. 21 727 ff.).