2. Berufung Mit Eingabe vom 1. März 2013 meldete die Beschuldigte gegen das Urteil der Vorinstanz frist- und formgerecht Berufung an (pag. 21 291). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 3. Juli 2013 (pag. 21 526 ff.) erklärte die Beschuldigte am 19. Juli 2013 frist- und formgerecht die Berufung, wobei sie diese gegen den Schuldspruch wegen mehrfachen Betrugs gemäss Ziff. V sowie gegen die Entschädigung gemäss Ziff. IX des erstinstanzlichen Urteils richtete (pag. 21 535). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 12. August 2013 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 21 557).